Erfahren Sie im Detail, warum herkömmliche Cloud-Dienste für BOS-Organisationen problematisch sind – und wie BOSkom diese Probleme löst.
Behörden und BOS-Organisationen unterliegen besonderen Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit
WhatsApp (Meta), Telegram und Signal unterliegen dem CLOUD Act. US-Behörden können auf gespeicherte Daten zugreifen – auch ohne Wissen der Betroffenen oder der Organisation.
Der physische Serverstandort allein garantiert keine Datensouveränität. Entscheidend sind darüber hinaus organisationsweite Richtlinien, automatisierte Strukturen und eine vollständige Datenisolation auf Datenbankebene.
Auch bei verschlüsselten Inhalten werden Metadaten erhoben: Wer kommuniziert wann mit wem, wie oft und von welchem Standort. Diese Daten haben hohen Informationswert.
Herkömmliche Messenger sind nicht für organisationsweite Datenisolation konzipiert. Dienstliche und private Kommunikation findet auf denselben Geräten statt – ohne technische Trennung auf Datenbankebene.
Ohne nachvollziehbare Protokollierung lässt sich nicht belegen, wer wann auf welche Daten zugegriffen hat. Das ist für Behörden ein Compliance-Risiko.
Consumer-Messenger bieten keine Möglichkeit, biometrische Entsperrung organisationsweit zu erzwingen. Jedes Mitglied entscheidet selbst – ein Sicherheitsrisiko bei verlorenen Geräten.
BOSkom wurde von Grund auf für die Anforderungen von BOS-Organisationen konzipiert
Alle Daten werden ausschließlich auf Servern in Deutschland gespeichert und verarbeitet. Es gilt deutsches Datenschutzrecht.
Vollständige Datenisolation zwischen Organisationen durch Row Level Security auf Datenbankebene. Kein organisationsübergreifender Zugriff möglich.
Sämtliche Datenübertragung erfolgt über TLS 1.3. Keine unverschlüsselte Kommunikation zwischen App, Web-Oberfläche und Server.
Daten werden verschlüsselt gespeichert (Encryption at Rest). Passwörter werden ausschließlich als kryptographische Hashes abgelegt.
Dreistufiges Rollenmodell (Nutzer, Verwalter, Admin) mit abgestuften Berechtigungen. Zugriff nach dem Prinzip der minimalen Rechte.
Keine Weitergabe von Daten an Drittstaaten oder Drittanbieter. Keine Tracking-Dienste, keine Werbung, keine Weitergabe an Dritte.
Administratoren können biometrische App-Entsperrung organisationsweit erzwingen. BOSkom speichert keine biometrischen Daten – die Verifikation erfolgt ausschließlich auf dem Endgerät.
Mit BOSkom bestimmt die Organisation – nicht das einzelne Mitglied – welche Sicherheitsrichtlinien auf jedem Gerät gelten. Administratoren können biometrische App-Entsperrung per Fingerabdruck oder Face ID als Pflicht setzen.
Bei BOSkom bestimmt die Organisation, wer Zugang zur App erhält – nicht das einzelne Mitglied. Kein Selbstregistrieren, keine unkontrollierten Einladungen. Der Admin behält jederzeit die volle Hoheit.
Lassen Sie sich unverbindlich beraten, wie BOSkom Ihre Organisation unterstützen kann.
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